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Taucha – Leipzig

© GeoSN

Über den Untersuchungskorridor

Der Radschnellweg zwischen Taucha und Leipzig soll sich voraussichtlich zwischen zehn bis 13 Kilometern erstrecken. Taucha soll mit dem zu planenden Radschnellweg zentral erreicht werden können. Auf Leipziger Seite ist absehbar, dass der Parkbogen Ost den Anfangs- beziehungsweise Endpunkt bildet.

Der Betrachtungsraum reicht nördlich bis nach Schönefeld-Abtnaundorf und Plaußig-Portitz. Im Süden begrenzt die Bahnstrecke bei Sellerhausen und Sommerfeld den Untersuchungskorridor. Die A 14 könnte durch den Radschnellweg sich nur an bestimmten Stellen unter- oder überquert werden.

Aktueller Stand der Planungen

Am Ende des Jahres 2021 wurde eine Vereinbarung zwischen dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr und der Stadt Leipzig geschlossen, wonach mögliche Trassenverläufe für einen Radschnellweg zwischen Taucha und Leipzig durch den Freistaat Sachsen untersucht werden. Die Planungsleistungen für die Anfertigung der Vorstudie konnten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr bereits öffentlich ausgeschrieben und ein Planungsbüro gebunden werden.

Zunächst werden die Karten- und Planungsgrundlagen geschaffen und vorhandene Unterlagen, Konzeptionen und sonstigen Materialien zum Untersuchungsraum recherchiert und ausgewertet. Nach Ortsbegehungen und Vorabstimmungen sollen im Planungsgebiet umfassend örtlich mögliche und zweckmäßige Verlaufsüberlegungen angestellt und aus einer Variantenvielzahl die geeigneten Vergleichslinien entwickelt werden.

Nächste Schritte

Die entwickelten Routenvarianten sollen im Rahmen von Befahrungen näher betrachtet und dokumentiert werden. Es soll abgeleitet werden, welche Um- oder Neubaulösungen in den jeweiligen Streckenteilen anfallen und welche Auswirkungen damit einhergehen würden. Die herausgearbeiteten Verläufe sollen nach den Kriterien Streckenqualität, Verkehrswirkungen, Umwelt, Städtebau und Raumordnung, sowie Wirtschaftlichkeit verglichen werden. Daraus soll ein Vorschlag für die Führung des Radschnellweges entwickelt werden. Mit dem Vorliegen der Ergebnisse aus der Vorstudie sollen neben Behörden als Träger öffentlicher Belange auch die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, ihre Rückmeldungen zu geben.

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