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Planungsphasen

Bei Radschnellverbindungen weist der Planungsprozess ähnliche Meilensteine auf wie zum Beispiel bei Straßenbauvorhaben. Besonderheiten ergeben sich insbesondere durch die Prüfung der Förderwürdigkeit durch das Bundesprogramm. Deshalb wird zunächst eine Vorstudie angefertigt, die den möglichen Routenverlauf betrachtet und prüft, ob die Förderkriterien erfüllt werden können.

Mit den Ergebnissen der Vorstudie kann der Förderantrag beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr gestellt werden. Mit einer positiven Rückmeldung schließen die weiteren Planungsschritte an: zunächst sind die technischen Details herauszuarbeiten und anschließend ist das Baurecht herzustellen.

Die Planungen umfassen dabei folgende Phasen:

 

Planungsvereinbarung zur Vorstudie

Die Radschnellweg-Korridore überschreiten in der Regel das Stadtgebiet und führen bis ins Umland. Zu Beginn des Planungsprozesses wird deshalb eine Planungsvereinbarung zwischen der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt und dem Freistaat erforderlich. Dabei einigen sich die Beteiligten auf die Untersuchung der Radschnellverbindung, dass der Freistaat Sachsen die Vorstudie als ersten Planunggschritt übernimmt und die Ergebnisse von beiden Seiten anerkannt werden. Die Vereinbarung sieht darüber hinaus einen stetigen Austausch vor. Es können auch erste Eckdaten der Untersuchungsinhalte festgelegt werden.

Dass eine Planungsvereinbarung erforderlich wird ist auf das Sächsische Straßengesetz zurückzuführen. Dieses legt zu die Zuständigkeiten für die Radschnellwege fest: Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern üben innerorts die Trägerschaft aus, veranlassen und planen also den Bau dieser Verkehrsanlagen in ihrem eigenen Stadtgebiet. Bei allen Außerortslagen, sowie in Kleinstädten und Gemeinden ist die Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen Planungs- und Baulastträger. Radschnellwege sind also eine Gemeinschaftsaufgabe.

Ausschreibung und Vergabe für die Anfertigung der Vorstudie

Nachdem die Planungsvereinbarung für den jeweiligen Korridor abgeschlossen wurde, gilt es die Planungsleistungen für die Vorstudie im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zu vergeben. Dazu wird eine detaillierte Leistungs- und Zielbeschreibung angefertigt. Diese beinhaltet Leistungen zur Objektplanung, der umweltfachlichen Planung, sowie die verkehrsfachlichen Untersuchungen.

Nachdem ein Zuschlag erteilt werden konnte, beginnen die Arbeiten an der Vorstudie und damit der nächste Zwischenschritt in den Planungen.

Vorprüfung möglicher Routen (Vorstudie)

Zunächst muss sich ein Überblick über den Untersuchungsraum verschafft werden. Dafür trägt das Planungsbüro gemeinsam mit den beteiligten Kommunen alle relevanten Struktur- und Planungsinformationen für das Untersuchungsgebiet zusammen. Ziel ist eine eine umfassende Raumanalyse.

Auf dieser Grundlage können erste mögliche Streckenverläufe herausgearbeitet werden. Dabei werden naheliegende, ebenso wie nicht auszuschließende Verlaufvarianten betrachtet. Plausible Verlaufsmöglichkeiten werden weiterverfolgt und nicht zielführende oder nachteilige Trassenüberlegungen verworfen.

Trassenentwicklung (Vorstudie)

Bei der Trassenentwicklung wird betrachtet, ob die in der Vorprüfung herausgearbeiteten Streckenvarianten entsprechend der Regelwerke und Richtlinien umsetzbar wären. Es wird grob skizziert, welche baulichen und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen  mit der jeweiligen Trassenführung verbunden wären. Dabei gilt es, die Auswirkungen und Betroffenheiten ebenso einzuschätzen wie Aufwand und Nutzen. Sind Belange Dritter betroffen, werden auch erste Vorabsprachen gesucht. Die unterschiedlichen Verläufe werden nach folgenden gleichberechtigt betrachteten Kriteriengruppen abgewogen und bewertet:

  • Verkehrliche Wirksamkeit (Verlagerungs- und Entlastungseffekte, Erreichbarkeit und Einbindung in das bestehende Verkehrsnetz)
  • Streckenqualität (Erreichen der Vorgaben aus den Regelwerks, z.B. hinsichtlich Steigungen, Wegbreiten und Trennung von anderen Verkehrarten)
  • Umwelt (v.a. Schutzgüter nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz)
  • Städtebau und Raumordnung (örtliche, regionale und überregionale Flächennutzungs‐ und Entwicklungsziele, Verdrängungswirkungen)
  • Wirtschaftlichkeit (Aufwand für Bau und Unterhaltung der Verkehrsanlage)

Anhand der Bewertung wird eine mögliche Linienführung vorgeschlagen.

Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange (Vorstudie)

Die näher entwickelten möglichen Trassen sollen dem Kreis der sogenannten Träger Öffentlicher Belange vorgestellt und so erste Rückmeldungen aus der Region eingeholt werden. Diese umfassen kommunale und regionale Gremien und Verwaltungen, Fachbehörden des Bundes und des Landes, anerkannte Verbände, sowie Anlagen- und Leitungsbetreiber der öffentlichen Versorgung. Die Träger Öffentlicher Belange erhalten den aktuellen Stand der Untersuchung. Sie werden aufgefordert in einer vorgegebenen Frist eine Stellungnahme zu den möglichen Trassen abzugeben. Auch den Bürgerinnen und Bürgern soll hier ein erster Einblick in die Planungen gegeben werden.

Abschluss der Vorstudie

Mit den Ergebnissen der Untersuchung und den erhaltenen Rückmeldungen aus der Region wird die Vorstudie für den jeweiligen Korridor zum Abschluss gebracht. Es werden nun die Unterlagen aufbereitet, um beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen Förderantrag zur Unterstützung der weiteren Planungen und des Baus der jeweiligen Radschnellverbindung zu stellen.

Entwurfsplanung

Mit der Bestätigung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr kann die Entwurfsplanung aufgenommen werden. Die in der Vorstudien gewonnenen Erkenntnisse werden dabei als Basis dienen.

Für weiteren Planungen wird die Vorzugsvariante in Abschnitte unterteilt und durch den zuständigen Planungsträger zunächst die damit verbundenen Ingenieurleistungen öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Es werden die technischen und verkehrlichen Details für die Gestaltung der Trasse und gegebenenfalls der Bauwerke entwickelt. Auch die langschaftsplanerischen Planungen und Untersuchungen werden veranlasst.

In diesem Planungsschritt ist auch vorgesehen, die erarbeiteten Unterlagen im Rahmen einer Beteiligung den Trägern Öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorzustellen.

Herstellung des Baurechts

Bevor ein Abschnitt eines Radschnellweges gebaut werden kann, muss dafür Baurecht bestehen. Dafür wird ein Planfeststellungsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen beantragt. Städten steht neben dieser Möglichkeit zusätzlich noch der Weg über ein Bebauungsplanverfahren offen.

Das Planfeststellungsverfahren sieht unter anderem vor, dass die Unterlagen zum Vorhaben öffentlich ausgelegt werden. So haben Behörden, Verbände und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen und Hinweise zum Vorhaben abzugeben. Diese werden ausgewertet und nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Landesdirektion Sachsen erlässt den Planfeststellungsbeschluss für den jeweiligen Radschnellweg. Sofern innerhalb einer festgelegten Frist keine Klage eingeht oder diese durch das zuständige Gericht abgewiesen wird, hat der Beschluss Rechtskraft.

Ausführungsplanung und öffentliche Ausschreibung

Zunächst wird die Ausführungsplanung erstellt. Darin werden alle Angaben ausgeführt, die zur Errichtung des Radschnellweges benötigt werden, wie zum Beispiel Mengen, Maße und Materialien. Auf dieser Grundlage können die Unterlagen für die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen erstellt werden. Mit der Zuschlagserteilung steht der Baubeginn unmittelbar bevor.

Bau des Radschnellweges

Mit der ersten Bauanlaufberatung wird die Bauphase des Projektes eingeläutet. Erste sichtbare Tätigkeiten vor Ort finden meist im Rahmen von Vorarbeiten wie vorbereitenden Leitungsverlegungen oder Baufeldfreimachungen statt. Nach den notwendigen Vorbereitungen können die Hauptbauleistungen beginnen.

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